


Verfassungsbeschwerde gegen meine Verurteilung wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (§ 353d Nr. 3 StGB) aufgrund meiner Veröffentlichung der Anklageschrift aus meinem Kunstfälscherprozess • Eingangsbestätigung des Bundesverfassungsgerichts und Mitteilung des vorläufigen Aktenzeichens • Zuweisung an den Zweiten Senat